Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts von ausländischen Gesuchsteller
Wohnsitzerfordernis
Bund
Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen. Bei der anderen Person reichen 5 Jahre.
Kanton
Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen. Bei der anderen Person reichen 3 Jahre.
Gemeinde
Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in Allschwil
Eignung
| Eingebürgert werden kann nur, wer: | Zuständig: |
|---|---|
| in der Schweiz eingegliedert ist. | Bürgerrat & Kanton |
| mit den schweizerischen Sitten und Gebräuchen vertraut ist. | Bürgerrat & Kanton |
| die Rechtsordnung beachtet, die öffentlich-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen guten Ruf geniesst. | Kanton |
| die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. | Kanton & Bund |