Einbürgerungen / Bedingungen

 
 

Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts von ausländischen Gesuchsteller

Wohnsitzerfordernis

Bund

Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen. Bei der anderen Person reichen 5 Jahre.

Kanton

Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen. Bei der anderen Person reichen 3 Jahre.

Gemeinde

Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in Allschwil

Eignung

Eingebürgert werden kann nur, wer: Zuständig:
in der Schweiz eingegliedert ist. Bürgerrat & Kanton
mit den schweizerischen Sitten und Gebräuchen vertraut ist. Bürgerrat & Kanton
die Rechtsordnung beachtet, die öffentlich-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen guten Ruf geniesst. Kanton
die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Kanton & Bund