| Bewerbung bei der SID |
| Die SID übermittelt das Gesuch dem Bürger- bzw. Gemeinderat zur Eignungsprüfung |
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| Der Bürgerrat prüft das Gesuch (Eignungsgespräch) und teilt innert 6 Wochen den Entscheid der SID mit |
| Liegen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor (u.a. Leumund, finanzielle Verhältnisse etc.) erteilt der Kanton die kantonale Bewilligung und stellt beim Bund Antrag auf die eidg. Einbürgerungsbewilligung |
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| Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet innert 6 Monaten nach der kantonalen Bewilligung über das Gesuch und die Gebühr des Ortsbürgerrechts |
| Der Bürgerrat übermittelt der SID innert 30 Tagen das Abstimmungsprotokoll und die Höhe sowie die Bezahlung der Gebühr |
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| Die SID stellt beim Regierungsrat innerhalb von 3 Monaten zuhanden des Landrates Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts und Antrag über die Höhe der kantonalen Gebühr |
| Der Landrat fasst seinen Beschluss innert 10 Wochen seit Antragstellung des Regierungsrates |
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| Bewerber ist Schweizer- Kantons- und Ortsbürger |