Einbürgerungen / Ablauf

 
 

Ablauf bei Einbürgerung von ausländischen Gesuchsteller

Bewerbung bei der SID
Die SID übermittelt das Gesuch dem Bürger- bzw. Gemeinderat zur Eignungsprüfung
 
Der Bürgerrat prüft das Gesuch (Eignungsgespräch) und teilt innert 6 Wochen den Entscheid der SID mit
Liegen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor (u.a. Leumund, finanzielle Verhältnisse etc.) erteilt der Kanton die kantonale Bewilligung und stellt beim Bund Antrag auf die eidg. Einbürgerungsbewilligung
 
Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet innert 6 Monaten nach der kantonalen Bewilligung über das Gesuch und die Gebühr des Ortsbürgerrechts
Der Bürgerrat übermittelt der SID innert 30 Tagen das Abstimmungsprotokoll und die Höhe sowie die Bezahlung der Gebühr
 
Die SID stellt beim Regierungsrat innerhalb von 3 Monaten zuhanden des Landrates Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts und Antrag über die Höhe der kantonalen Gebühr
Der Landrat fasst seinen Beschluss innert 10 Wochen seit Antragstellung des Regierungsrates
 
Bewerber ist Schweizer- Kantons- und Ortsbürger