Allschwiler oder Allschwilerin werden Sie, wenn Sie als wohlbeleumdete Erwachsene oder Jugendliche
- als Schweizer Bürgerinnen und Bürger seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Allschwil wohnen
- als Ausländerinnen und Ausländer die eidgenössischen Wohnsitzerfordernisse erfüllen und seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Allschwil wohnen und auch als ausländische Interessierte mit den örtlichen und Schweizer Verhältnissen vertraut sind
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Allschwil vom 27.10.2008
Einbürgerungsrichtlinie des Bürgerrates der Bürgergemeinde Allschwil vom 17.11.2008
